Seit Jahren verlassen sich Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater auf unsere Begleitung.
Wir sorgen dafür, dass ihr Informationssystem reibungslos funktioniert. Die Kombination aus technischen Lösungen und organisatorischen Maßnahmen hält die Kosten übersichtlich, sorgt für effiziente Abläufe und nicht zuletzt für ein gutes Betriebsklima!
Elektronischer Rechtsverkehr:
Seit dem 01.04.06 müssen Notare Vorkehrungen zur Erfüllung des elektronischen Rechtsverkehrs getroffen haben.
Hierzu benötigt jeder Notar ein Kartenlesegerät, das wenigstens die Sicherheitsstufe 2 erfüllt sowie eine Signaturkarte, die das Berufsattribut "Notar" beinhaltet.
Außerdem wird Software benötigt, einmal das Signotar sowie das Xnotar:
„SigNotar“ greift die Vorgaben auf, die durch das Justizkommunikationsgesetz in das Beurkundungsgesetz eingefügt wurden. Das Programm erlaubt dem Notar, elektronische beglaubigte Abschriften gem. § 39a BeurkG und beglaubigte Ausdrucke von qualifiziert signierten elektronischen Dokumenten anzufertigen.
„XNotar“ (Arbeitstitel „StrADa Handelsregister“) erlaubt es, die für die automatisierte Weiterverarbeitung notwendigen Daten in einem für die Übergabe an die Justiz geeigneten Format zu erzeugen. Dabei können in einer Notaranwendung vorliegenden Daten weiterverwendet werden, soweit diese eine geeignete Übergabefunktion bereitstellt. XNotar integriert ferner bereits Funktionen, die die Übermittlung der Daten an ein Justizpostfach erleichtern.
Diese Software der Notarnet GmbH wird von der Bundesnotarkammer empfohlen. Die BITNET EDV GmbH ist Partner der Notarnet GmbH.